Die Pachtgewässer unseres Vereines
Appelhoff-Weiher

  • Der Pachtvertrag ist über das Gewässer mit Uferbetretungsrecht abgeschlossen.

  • Die Wege zum Gewässer dürfen nicht mit dem PKW befahren werden.

  • Das Anfüttern der Fische ist strengstens verboten.

  • Es dürfen keine Boote zu Wasser gelassen werden.


Kupferteich
  • Ein Sondernutzungsvertrag ist über das Gewässer mit Uferbetretungsrecht abgeschlossen. Das Uferbetretungsrecht endet an den Wegen, die um den Kupferteich führen. Die Wege, die um den Kupferteich führen, dürfen nicht mit dem PKW befahren werden.

  • Es dürfen keine Boote zu Wasser gelassen werden.

  • Der Einlauf und der Auslauf sind nicht gepachtet und dürfen somit nicht beangelt werden.


Ostende - See
  • Der Pachtvertrag ist nur für das Wasser abgeschlossen und erlaubt die Benutzung von vier Booten zum Zwecke des Angelns. Es besteht kein Uferbetretungsrecht, anliegende Parzellen dürfen nicht betreten werden.

  • Der Zugang zum Wasser ist durch zwei weitere Pachtverträge gesichert.

  • Alte Parzelle des WSAV.

    • Sie ist nur über einen Wirtschaftsweg, der von der Straße Tonndorfer Strand abzweigt, zu erreichen. Dieser Weg darf aber von den Mitgliedern nicht mit dem PKW befahren werden.

  • Neue Parzelle des WSAV.

    • Sie ist über das Tor an der Straße Tonndorfer Strand zu erreichen.

  • Die abgegrenzte Badeanstalt darf nicht beangelt werden.

  • Es dürfen keine eigenen Boote zu Wasser gelassen werden.

  • Bei Benutzung der Vereinsboote muß ein Mindestabstand zum Ufer und zu der Badeanstalt von 30 m eingehalten werden. Während der Öffnungszeiten der Badeanstalt muß ein Mindestabstand zur Abgrenzung der Badeanstalt von 70 m eingehalten werden.

  • Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeder Art übernimmt der Verein keine Haftung. Den Mitgliedern der Jugendgruppe ist die Benutzung der Boote nur in Begleitung eines Mitgliedes der Senioren gestattet.